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Gesellschaftsvertrag der Interessengruppe Bassersdorf

1. Unter dem Namen „Interessengruppe Bassersdorf“, kurz IG BASI, begründen in Bassersdorf wohnhafte Personen eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff OR.

 

2. Die IG BASI bezweckt, sich von Fall zu Fall sachbezogen in das kurz-, mittel- und langfristige politische Geschehen von Bassersdorf, frei von Vorurteilen und ohne Scheuklappen, einzubringen.

 

3. Die IG BASI ist unabhängig, und steht allen in Bassersdorf wohnhaften Personen, gleich welchen Alters, welchen Geschlechts, welcher Konfession, welcher Nationalität und welcher Parteizugehörigkeit, offen.

 

4. Die IG BASI will nach dem Motto „Gutes bewahren und Besseres schaffen“ einen Beitrag leisten, dass Bassersdorf auch in Zukunft eine hohe Lebensqualität bietet und die zu hohe Verschuldung ohne Verzicht auf erforderliche Finanzierungen sukzessive auf ein tragbares Mass reduziert wird.

 

5. Die Mitglieder der IG BASI bringen ihre Erfahrungen und Talente aus Beruf, aus verschiedenen Aktivitäten, Interessen, Eignungen und Neigungen uneigennützig und unentgeltlich ein.

 

6. Das Vermögen der IG BASI besteht aus - Jahresbeiträgen von Fr. 50.-- und Spenden der Mitglieder und/oder Sympathisanten - unentgeltlicher Freiwilligenarbeit der Mitglieder

 

7. Die IG BASI führt bei der Raiffeisenbank Bassersdorf ein Konto, über welches Mitglieder ausschliesslich mit Kollektivunterschrift zu zweien verfügen.

 

8. Beschlüsse fasst die IG BASI an Sitzungen mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

 

9. Verpflichtungen, die über das Vermögen der IG BASI hinausgehen, dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis jedes einzelnen Mitglieds eingegangen werden.

 

10. Eintritte und Austritte aus der IG BASI sind jederzeit möglich. Bei unterjährigen Austritten erfolgt keine Teilrückerstattung des Jahresbeitrags.

 

11. Das Rechnungsjahr wird in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr geführt.

 

12. Verbleibt im Rahmen der Auflösung der IG BASI ein Überschuss, wird dieser an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Bassersdorf, Mai 2018 (mit Nachtrag Pt. 11.)

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